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Hier ein Auszug aus einer Tageszeitung im Münsterland Juli 2006 zum Thema Kupierverbot:
Boxerhündin kupiert-Strafe
Düsseldorf (Inw). Hundehalter, die ihre Tiere im Ausland an Ohren und Schwanz beschneiden lassen, können empfindlich
bestraft werden. Darauf hat die Stadt Düsseldorf hingewiesen. So habe eine Reisende am Mittwoch versucht, eine junge Boxerhündin mit beschnittenen Ohren und Schwanz über den Düsseldorfer Flughafen nach Deutschland einzuführen.
Die verletzte Hündin musste sofort behandelt werden und wurde anschließend in ein Tierheim gebracht. Die Reisende, die mit dem Boxerweibchen einreisen wollte, erwartet nun ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das
Tierschutzgesetz und auch gegen das Tierseuchenrecht, weil der Hund keine wirksame Tollwutimpfung hatte. Auf die Frau könnten dadurch bis zu 25.000 Euro Strafe zukommen. Das so genannte Kupieren von Ohren und Rute ist verboten
Der Artikel verdeutlicht, dass es durchaus vorkommt, dass Halter von Hunden mit kupierten Ohren und Ruten belangt werden. Uns sind Vereine
bekannt, die kupierte Hunde nicht einmal beim Welpen- bzw. Junghundspielen teilnehmen lassen! Ein Gang durch die Fußgängerzone ist mit einem kupierten Junghund undenkbar. Und jeder ist in der Lage gemäß geltenden Rechts, diese
Halter anzuzeigen.

Der Welpe im oben genannten Fall kann einem nur Leid tun, da ihm in seiner Präge- bzw. Sozialisierungsphase wertvolle Zeit mit seinem neuen
Besitzer verloren geht.
Auch wir mussten uns nach jahrelanger Haltung kupierter Dobermänner erst an sein neues “Aussehen” gewöhnen. Dieses neue
Erscheinigungsbild wird aber nach und nach selbstverständlich.
Als Züchter geben wir gemäß gültiger Gesetze keine kupierten Hunde ab und sehen klare Vorteile für den unkupierten Hund.
Und man bedenke: Durch das Kupierverbot wurde ihm nicht sein Wesen und auch nicht sein Temperament genommen!
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